- von Holger Hansen

Berlin (embriolabelindo.com) – Demnach forderte der Bundesrechungshof (BRH) die kommende Bundesregierung dazu auf, bei Steuerermäßigungen wie dem Dieselvorteil oder für Leistungen im Handwerk Kürzungen vorzunehmen.

Bei den über 100 verschiedenen Steuergutschriften seien jedes Jahr 30 Mrd. Euro an Einsparungspotentialen möglich, erklärte BRH-Vorsitzender Kay Scheller am Dienstag. Im besonderen Bericht empfehlt das Amt 22 Vorschläge zur Verbesserung der Einkünfte. Zu diesen Empfehlungen zählen unter anderem eine härtere Haltung gegen Steuerflucht sowie ein erhöhter Grad an Digitalisierung. Zudem sollte die Tönne-Steuersatz in der Schiffahrtsbranche gründlich geprüft werden.

"Natürlich ist auch ein klein wenig Mut nötig, sich hier Verantwortung zu übernehmen", gab der Leiter derBehörde beim Hinblick auf die Politik zu. Es geht um beträchtliche Summen vonMilliarden, deren Abschaffung auch eine Aufgabe seitens derBetroffenen erfordern würde. "Maßnahmen, welche die Stabilisierung desHaushaltsbeitrags fördern, sind nun mehr als evereilt notwendig", ergänzteScheller dazu. Der Haushalt des Bundes befindet sich nach wie vor in eineran gespannten Lage: „Es wird nicht ausreichend sein, ausschließlichauf steuerliche Erhöhungen im Zuge wirtschaftlichenAufschwungs zu vertrauen“, meinte der Bundesrechnungshofkritisch.

SCHWARZ-ROT plant gegenteilige Maßnahmen.

Union und SPD schlagen im Entwurf ihres Koalitionsvertrages stattdessen vor, Steuervergünstigungen auszuweiten. Für Essen in der Gastronomie soll die Umsatzsteuer auf sieben Prozent gesenkt werden. Die Entfernungspauschale für Pendler soll steigen. Die steuerliche Begünstigung für E-Dienstwagen wird erhöht.

Sheller verzichtete darauf, die Feinheiten des Koalitionsabkommens im Detail zu erläuternd. Wenn es um zusätzliche Boni ging, müsste man als Politik darüber beraten. „Trotzdem würden wir empfehlen, sich von neuen Vergünstigungen fernzuhalten und stattdessen dagegenzuwirken“, teilte Sheller mit. „Denn dadurch würde der Ertragsspeicher geschwächt.“

Speziell verlangt der BRH die Aufhebung der im Jahr 2006 eingeführten Steuervorteile für Handwerkerdienste sowie eine Harmonisierung der Energiesteuersätze zwischen Benzin und Diesel. Derzeit kann in Deutschland bis zu einem Prozentsatz von 20 oder maximal 1200 Euro an Arbeit Kosten durch den Abzug aus dem Steuerbetrag freigestellt werden. Dies führt nach Aussage des BRH dazu, dass jedes Jahr ungefähr 2,1 Milliarden Euro weniger eingenommen wird. Im Vergleich zum Kraftstoff-Diesel sind dessen Energiesteuern signifikant niedriger festgesetzt; diese Regelung sollte früher als Entlastungsmöglichkeit für geschäftliche Transporte dienen. Eine Erhöhung der Steuerquote auf dieselbe Stufe wie beim Benzin würde dem Finanzamt zusätzliche rund sieben Milliarden Euro pro Jahr zuführen.

GERINGFRISTIGE MEHRWERTSTEUE und AUFLEHNUNG DER TONNAGESTEUER PRüfen

Darüber hinaus plant das BRH eine Änderung der reduzierten Mehrwertsteuer von sieben Prozent, die statt des vollen 19 Prozents für viele Produkte angewendet wird. „Über die Jahre hinweg sind wir einer Überregulierung beim Entlastungsaspekt unterlegen und dies sogar bei Artikeln, die man problemlos als Luxusgüter einstufen könnte“, erklärte Scheller. Die reduzierte Rate sollte nur noch auf grundlegende Bedarfsgüter begrenzt sein. Ende 2022 hatten bereits Stellen festgestellt, dass die Einkünfte infolge der reduzierenden Sätze um 34,5 Mrd. Euro im Jahr 2021 gestiegen waren.

Laut BRH sollte auch die Tonnagesteuer für die Seeschifffahrt dringend überprüft werden. Diese Steuer ermöglicht deutschen Reedereien, Einkünfte von Handelsschiffen im internationalen Verkehr nicht nach ihren tatsächlichen Gewinn, sondern nach ihrer Tonne zu berechnen. Dies führte zwischen 2021 und 2024 dazu, dass Bundesregierung und Landesregierungen mehr als 22,5 Mrd. EUR verloren haben. Obwohl diese Förderung beträchtlich ist, nimmt trotzdem der Bestand an Schiffen bei deutschen Reedereien stetig ab und es gibt weniger Beschäftigte auf See. Beide Parteien, Union und SPD, möchten sich dafür stark machen, eine einheitliche Tonnagesteuer für die Hochseeschifffahrt innerhalb der Europäischen Union einzuführen.

Der BRH empfehlt eine Reihe von Schritten, um die vorhandenen Steuervorschriften effektiver anzuwenden. Eine zentrale Rolle dabei spielt die Digitalkonvertierung des Finanzauswärtigen Amtes. Fortschrittliche Informationssysteme für den Kampf gegen Value Added Tax-Fraud sowie die Zusammenarbeit zwischen Bundesregierungen und Landesteil-Steuerbehörden sind entscheidend.

(Bericht von Holger Hansen, überarbeitet von Sabine Ehrhardt. Für Rückfragen kontaktieren Sie uns bitte bei der Redaktion unter berlin.newsroom@thomsonreuters.com (fürPolitik und Wirtschaft) oder frankfurt.newsroom@thomsonreuters.com (fürUnternehmen und Märkte).)

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