Vorderer Westen
Kritik an Schrittgeschwindigkeit auf Haupt-Radroute in Kassel – „Allgemein bekanntes Problem“
Die Stadt Kassel hat Piktogramme auf die Haupt-Radroute in Kassel gemacht, da dort Schrittgeschwindigkeit gilt. Wie sinnvoll ist diese Regelung?
Kassel - Seit dieser Woche kann kein Radfahrer mehr behaupten, er habe nicht gewusst, dass die Promenade der Goethestraße im Vorderen Westen kein Radweg ist. An mehreren Stellen des Abschnitts zwischen Murhardstraße und Rudolphsplatz haben Mitarbeiter des Straßenverkehrs- und Tiefbauamts das Verkehrszeichen „Fußgängerzone“ als Piktogramm auf dem Gehweg angebracht.
Der Boulevard dort ist kein Radweg, auch wenn Rad-Piktogramme auf dem Boden etwas anderes suggerieren. Sie sind keine Verkehrszeichen. Vielmehr handelt es sich bei der Promenade um einen Gehweg, der für den Radverkehr freigegeben ist. Hier müssen Radfahrer Schrittgeschwindigkeit fahren, also streng genommen nicht schneller als acht Stundenkilometer.
Offenbar befolgen nur sehr wenige diese Regel. Letzte mal hob dies der Ortsbeirat hervor. Vorderer Westen hinweise gegeben wurden, ähnlich wie von einem Stadtrat dargestellt. Der Rat forderte "eine klarere Markierung der Fußgängerzone" an.
Fahrradfahrer in Kassel befolgen die Regel zur Geschwindigkeitsbegrenzung nicht.
Das ist jetzt da. Ob das dadurch weniger wird. Auseinandersetzungen zwischen Cyclisten und Spaziergängern Es bleibt abzuwarten. Auch an anderen bedeutenden Fahrradstrecken in der Stadt gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Schrittempo – wie zum Beispiel im Park Schönfeld. Dennoch bewegen sich die meisten Radler deutlich schneller voran. Viele betrachten diese Regelung als unrealistisch. Selbst wer sieben Kilometer pro Stunde zurücklegt, wird oft schon von Spaziergängern übertroffen.
Im Herbst kündigten die Banner an der Goethestraße und im Park Schönfeld an, welche die höchste zulässige Geschwindigkeit anzeigen sollten. Zu dieser Zeit bemerkte ein Sprecher der Stadt: "Es handelt sich um eine weit verbreitete Problematik, dass viele Radler den Vorschrift 'Fußgängerweg - freier Durchgang für Radverkehr' zuwiderhandeln und komplett die Pflicht zur Gehschwindigkeit missachten."
Trotz seiner Schönheit wird der Boulevard im Vorderen Westen von der Initiative Radentscheid regelmäßig kritisiert. Wie Sprecher Thomas Hofmann neulich bemerkte: "Wer über Schrittgeschwindigkeit fahren will, muss sich den Gefahren durch Tramschienen stellen. Diese Problematik zeigt sich besonders an gemischten Flächen, weswegen wir schon lange eine klar definierte und rechtlich abgesicherte Abtrennung zwischen Fußgängerverkehr und Fahrradverkehr befürworten." Gemäß ihm sollte man dem Fahrradfahrer insbesondere entlang wichtiger Durchgangsstraßen besseren Raum für höhere Geschwindigkeiten geben, um das Fahren mit dem Rad zu einer echten Konkurrenz für den Individualtransport darstellen zu können. (von Matthias Lohr)